Beratungsbesuche nach § 37 (3) und Pflegeberatungen nach § 7a, 7b nach dem Pflegeversicherungsgesetz im Auftrag der Pflegekasse oder der Versicherten (Gutschein der Kasse):
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- Beratungen finden auf Wunsch der Versicherten bzw. der Angehörigen persönlich im Zuhause, Seniorenheim u. a. statt.
- Falls gewünscht zudem telefonisch, per Email, per Video möglich
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- Beratungsbesuche bei Empfängern von Pflegegeld nach § 37 (3) Pflegeversicherungsgesetz: alle 6 bzw. alle 3 Monate, je nach Pflegegrad.
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- Pflegeberatung § 7a, 7b im Auftrag der Pflegekasse oder nach Antragstellung der Versicherten und Ausstellung eines Gutscheins zur Pflegeberatung durch die Kasse.
Für Versicherte / Angehörige sind die oben genannten Leistungen kostenlos.
Mögliche Themen in den Pflegeberatungen nach § 7a:
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- Vorbereitung auf eine Pflegebegutachtung oder Beratung zum Widerspruchsverfahren
- Prüfen des Pflegebedarfs, der Einschränkungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten
- Prüfen des Bescheids der Pflegekasse zum festgestellten Pflegegrad
- Die Leistungen der Pflegeversicherung verständlich erläutern: Beratung zu Pflegesachleistungen § 36, Pflegegeld § 37, Kombination derselben § 38, Beratung zu Wohn- und Pflegeumfeld verbessernden Maßnahmen § 40 (4), Tagespflege § 41, Umwandlung 40% der Sachleistung § 45a
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende (ggf. auch berufstätige) Angehörige/ Pflegepersonen § 38, 41, 42, 42a, 45a, 45b
- Schulungen für pflegende Angehörige direkt zuhause, § 45
- Unterstützung Anträge stellen (z. B. Jahresbetrag § 42a, Verhinderungspflege § 39, Schwerbehinderung, Hilfe zur Pflege u. a.)
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den notwendigen Hilfen
- Hilfe bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes, Pflegeheims usw.
- Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Beratung zur Sozialhilfe/ Hilfe zur Pflege
- Beratung zur Eingliederungshilfe
Hinweise:
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- Siehe Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) geändert durch Beschluss vom 09.01.2024. Siehe Internet: www.gkv-Spitzenverband.de; Suchbegriffe: Richtlinien Pflegeberatung 7a.
Die Haushalts- und Betreuungshilfe aus Europa
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- Die „24-Std.-Betreuungskraft“
- Aufgaben im Haushalt und in der Betreuung
- 3 mögliche Beschäftigungsformen - und jeweilige Verantwortlichkeiten
- Kosten - abzüglich von Leistungen der Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegrades
Haben Sie keine Bedenken, nach der ersten Beratung erneut auf mich zuzukommen. Ich stehe auch weiterhin für Fragen zur Pflege, Betreuung und Finanzierung unkompliziert und flexibel für Sie bereit.
Institutionskennzeichen (IK): 590527790