Beratungsbesuche nach § 37 (3)
Pflegeberatungen nach § 7a, 7b
nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI im Auftrag der Pflegekasse oder auf Wunsch der Versicherten
- Beratungsbesuche nach § 37 (3) finden i. d. R. persönlich im Zuhause statt. Falls gewünscht telefonisch/per Video.
- Beratungsbesuche sind bei Empfängern von Pflegegeld mit PG 2 bis 5 alle 6 Monate notwendig. Die Beratungsbesuche müssen von den Versicherten selbst veranlasst werden, um Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden.
- Bei PG 1 ebenfalls 2 x jährlich möglich - falls vom Versicherten gewünscht.
- Pflegeberatungen nach § 7a u. a. finden ebenfalls i. d. R. zuhause statt.
Falls gewünscht, immer derselbe Pflegeberater.
Für Versicherte / Angehörige sind die oben genannten Leistungen kostenlos.
Mögliche Themen in den Beratungsbesuchen nach § 37 (3):
- Einschätzung der Pflegesituation
- Abgleich Einschätzung des Versicherten/der Pflegeperson mit der des Pflegeberaters
- Reflexion der Pflege- und Betreuungssituation, der Selbstversorgung, des Wohnumfelds u. a.
- Hilfen und Informationen für Krisen- und Grenzsituationen und Gewalt in der Pflege
- Verbesserung von Pflegetechniken und praktische Hilfestellungen
- Situation der Pflegeperson bzw. der pflegenden Angehörigen
- Überprüfung des Pflegegrades?
- Verweisen auf weitere Beratungs-/ Unterstützungsangebote z. B. Tagespflege
- Bei Bedarf Weitervermittlung zur Pflegeberatung nach § 7a oder Pflegekurse nach § 45
Ergebnis: Nachweisformular
für die Pflegekasse und die Versicherten/Angehörigen
Mögliche Themen in den Pflegeberatungen nach § 7a:
- Vorbereitung auf eine Pflegebegutachtung oder Beratung zum Widerspruchsverfahren
- Prüfen des Pflegebedarfs, der Einschränkungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten
- Prüfen des Bescheids der Pflegekasse zum festgestellten Pflegegrad
- Leistungen verständlich erläutern: Pflegesachleistungen § 36, Pflegegeld § 37, Kombination derselben § 38, Wohn-/Pflegeumfeld-Verbesserung § 40 (4), Tagespflege § 41, Umwandlung 40% der Sachleistung § 45a
- Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen / berufstätige Angehörige § 38, 41, 42, 42a, 45a, 45b und soziale Sicherung
- Schulungen/Pflegekurse für pflegende Angehörige direkt zuhause, § 45
- Unterstützung Anträge stellen (z. B. Jahresbetrag § 42a, Verhinderungspflege § 39, Schwerbehinderung, Hilfe zur Pflege u. a.)
- Hilfe Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes, Pflegeheims usw.
- Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Beratung zur Sozialhilfe/ Hilfe zur Pflege
- Beratung zur Eingliederungshilfe
Ergebnis: Mehrseitiger, individueller Versorgungsplan für die Pflegekasse mit den notwendigen Hilfen - Kopie für die Versicherten/Angehörigen
Handlungsleitende Empfehlungen und Richtlinien:
- Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI vom 29.05.2018, zuletzt geändert am 03.07.2024
- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) geändert durch Beschluss vom 09.01.2024.
Die Haushalts- und Betreuungshilfe aus Europa
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- Die „24-Std.-Betreuungskraft“
- Aufgaben im Haushalt und in der Betreuung
- 3 mögliche Beschäftigungsformen - und jeweilige Verantwortlichkeiten
- Kosten - ggf. abzüglich von Leistungen der Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegrades
Bitte beachten Sie:
Haben Sie keine Bedenken, erneut auf mich zuzukommen. Ich stehe weiterhin für alle Fragen zur Pflege, Begutachtung, zu Leistungen der Pflegeversicherung, Betreuung und Finanzierung usw. unkompliziert und flexibel für Sie bereit. Die Kostenübernahme ist i. d. R. gesichert.
Institutionskennzeichen (IK): 590 527 790