- Freie Beratungstätigkeit
- Coaching, Bildungs- und Karriereberatung für Fach- und Führungskräfte
- Unabhängige, neutrale Pflegeberatung nach dem Pflegeversicherungsgesetz, selbstverständlich auch im Auftrag der Pflegekasse nach § 7a usw. möglich:
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- Beratung persönlich im Zuhause, Seniorenheim u. a..
- Falls gewünscht zudem telefonisch, per Email, per Video möglich
Meine Leistungen:
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- Vorbereitung auf eine Pflegebegutachtung
- Prüfen des Bescheids der Pflegekasse zum festgestellten Pflegegrad
- Beratung zum Widerspruchsverfahren
- Die Leistungen der Pflegeversicherung verständlich erläutern
- Prüfung des Pflegebedarfs
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den notwendigen Hilfen
- Vermittlung/Hilfe bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes, Pflegeheims u. a..
- Beratung zu Wohn- und Pflegeumfeld verbessernden Maßnahmen § 40 (4)
- Schulungen für pflegende Angehörige bzw. Pflegepersonen direkt zuhause, § 45
- Beratungsbesuche bei Empfängern von Pflegegeld nach § 37 (3) Pflegeversicherungsgesetz: alle 6 bzw. alle 3 Monate, je nach Pflegegrad.
- Unterstützung beim Anträge stellen (Z.B. Verhinderungspflege, Schwerbehinderung, Hilfe zur Pflege u. a.)
- Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige / Pflegepersonen
- Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für berufstätige, pflegende Angehörige / Pflegepersonen
Hinweise:
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- Einen Antrag „Pflegeberatung § 7a“ bei der Kranken- bzw. Pflegekasse stellen. Für Versicherte / Angehörige sind alle Leistungen kostenlos, wenn ein Auftrag (oder Gutschein) zur Pflegeberatung zu o. a. Themen nach §§ 7a, 7b, 37 (3), 40 (4) sowie 45 SGB XI der Pflegekasse vorliegt.
- Es besteht für die Versicherten und Angehörige ein Rechtsanspruch auf professionelle Pflegeberatung durch besonders qualifizierte Pflegeberater/Pflegeberaterinnen auf Grund des Pflegeversicherungsgesetzes § 7a usw., wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, eine Pflegebegutachtung oder Höherstufung erwogen wird.
Siehe Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) geändert durch Beschluss vom 09.01.2024. Siehe Internet: www.gkv-Spitzenverband.de; Suchbegriffe: Richtlinien Pflegeberatung 7a.
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- Haben Sie keine Bedenken, nach der ersten Beratung erneut auf mich zuzukommen. Ich stehe auch weiterhin für Fragen zur Pflege, Betreuung und Finanzierung unkompliziert und flexibel für Sie bereit.
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- Die Haushalts- und Betreuungshilfe aus Europa
- Die „24-Std.-Betreuungskraft“
- Aufgaben im Haushalt und in der Betreuung
- 3 mögliche Beschäftigungsformen – und jeweilige Verantwortlichkeiten
- Kosten – abzüglich von Leistungen der Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegrades
- Weiteres